Haltebewilligung Kanton Basel Land entfällt

Änderung der Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere

Für das private Halten von Vogelspinnen und Skorpionen braucht man im Kanton Basel-Landschaft ab 1. Juli 2004 keine Bewilligung mehr. Der Regierungsrat hat die Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere entsprechend gelockert. Neuere wissenschaftliche Erkenntnisse dokumentieren, dass die Gefährlichkeit dieser Tiere früher überschätzt wurde. Ihre Giftwirkung ist im Allgemeinen vergleichbar mit der Wirkung eines Wespenstiches. Darüber hinaus hat sich auch gezeigt, dass der Vollzug der Bewilligungspflicht für diese beiden Tierarten schlecht kontrollierbar ist, insbesondere dann, wenn die Tiere in Kantonen gekauft werden, welche die Bewilligungspflicht nicht kennen.

Ein gewisses Problem bietet heute auf der anderen Seite die zunehmende Zahl von Tierbörsen (meist eintägige Veranstaltungen, an denen Private und Händler Tiere zum Kauf, Tausch und Verkauf anbieten). Die Erfahrung hat hier deutlich gemacht, dass solche Tierbörsen ein echtes Sicherheitsrisiko darstellen, wenn Gifttiere wie z.B. Giftschlangen angeboten werden, die eine ernsthafte Bedrohung für den Menschen darstellen können.

Selbst mit Sicherheitsauflagen in den Bewilligungen lässt sich dieses Risiko kaum beherrschen. Der Regierungsrat hat deshalb im Rahmen der Verordnungsänderung die Auffuhr von solchen Gifttieren an Tierbörsen grundsätzlich verboten.

Weitere Auskünfte: Dr. Ignaz Bloch, Kantonstierarzt, Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion, Telefon 061 925 59 23

 

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Update: 13. Juni, 2004 / TM


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