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Haltebewilligung
Kanton Basel Land entfällt
Änderung
der Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere
Für das private
Halten von Vogelspinnen und Skorpionen braucht man im Kanton Basel-Landschaft
ab 1. Juli 2004 keine Bewilligung mehr. Der Regierungsrat hat die
Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere entsprechend gelockert.
Neuere wissenschaftliche Erkenntnisse dokumentieren, dass die Gefährlichkeit
dieser Tiere früher überschätzt wurde. Ihre Giftwirkung ist im Allgemeinen
vergleichbar mit der Wirkung eines Wespenstiches. Darüber hinaus
hat sich auch gezeigt, dass der Vollzug der Bewilligungspflicht
für diese beiden Tierarten schlecht kontrollierbar ist, insbesondere
dann, wenn die Tiere in Kantonen gekauft werden, welche die Bewilligungspflicht
nicht kennen.
Ein gewisses
Problem bietet heute auf der anderen Seite die zunehmende Zahl von
Tierbörsen (meist eintägige Veranstaltungen, an denen Private und
Händler Tiere zum Kauf, Tausch und Verkauf anbieten). Die Erfahrung
hat hier deutlich gemacht, dass solche Tierbörsen ein echtes Sicherheitsrisiko
darstellen, wenn Gifttiere wie z.B. Giftschlangen angeboten werden,
die eine ernsthafte Bedrohung für den Menschen darstellen können.
Selbst mit
Sicherheitsauflagen in den Bewilligungen lässt sich dieses Risiko
kaum beherrschen. Der Regierungsrat hat deshalb im Rahmen der Verordnungsänderung
die Auffuhr von solchen Gifttieren an Tierbörsen grundsätzlich verboten.
Weitere Auskünfte:
Dr. Ignaz Bloch, Kantonstierarzt, Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion,
Telefon 061 925 59 23
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Erfahrungsberichte
jeglicher Arten bitte an: t.maerklin@poecilotheria.com
Ich
werde alle Zusendungen seriös behandeln.
Update:
13. Juni, 2004 / TM
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