|
1.
Von der Börse ausgeschlossen sind:
- Reptilien und Amphibien
- Hybriden
- Kranke, verletzte oder kurz vor
der Häutung stehende Tiere
2.
Potentiell gefährliche Gifttiere (Skorpione
und Spinnen gemäss Arachnidataxa) müssen aus Verantwortlichkeitsgründen,
gegenüber dem Kantonalen Veterinäramt, dem Organisationskomitee
gemeldet werden.
3.
Die Tiere sind vernünftig unterzubringen
und zu transportieren.
4.
Für jedes angebotene Tier sind folgende
Angaben schriftlich, für alle Interessierten sichtbar, anzubringen:
- Wissenschaftlicher Name
- Geschlecht (sofern bekannt)
- Preis
5.
Die angebotenen Tiere sind permanent
durch den Anbieter zu beaufsichtigen. Im Bedarfsfall hat der
Anbieter andere Personen mit der Überwachung zu beauftragen.
6.
Versicherung ist Sache des Verkäufers.
7.
In den Räumen, in denen die Tiere
angeboten werden, ist das Rauchen verboten.
8.
In einigen Kantonen erfordert die
Haltung von Vogelspinnen / Skorpionen eine Wildtierhaltebewilligung.
Der Verkäufer hat den Käufer darauf hinzuweisen.
9.
Teilnehmer aus dem Ausland weisen wir
darauf hin, dass einige Gliedertiere und Insekten dem Washingtoner
Artenschutzübereinkommen Anhang II unterstehen. Beim Grenzübertritt
ist nebst gültigen CITES-Papieren auch eine Ein-/Ausfuhrbewilligung
notwendig.
10.
Dieses Reglement ist für alle Anbieter
an der Börse verbindlich und gilt mit der Teilnahme als anerkannt.
Arachnida Schweiz, 6213 Knutwil
|