<%@ Language=VBScript %> ArachnExpo 2003
Vogelspinnen- und Insektenbörse
 mit Ausstellung
 Olten
 
BÖRSENORDNUNG
Börsenreglement:      

1.

Von der Börse ausgeschlossen sind:

  • Reptilien und Amphibien
  • Hybriden
  • Kranke, verletzte oder kurz vor der Häutung stehende Tiere

2.

Potentiell gefährliche Gifttiere (Skorpione und Spinnen gemäss Arachnidataxa) müssen aus Verantwortlichkeitsgründen, gegenüber dem Kantonalen Veterinäramt, dem Organisationskomitee gemeldet werden.

3.

Die Tiere sind vernünftig unterzubringen und zu transportieren.

4.

Für jedes angebotene Tier sind folgende Angaben schriftlich, für alle Interessierten sichtbar, anzubringen:

  • Wissenschaftlicher Name
  • Geschlecht (sofern bekannt)
  • Preis

5.

Die angebotenen Tiere sind permanent durch den Anbieter zu beaufsichtigen. Im Bedarfsfall hat der Anbieter andere Personen mit der Überwachung zu beauftragen.

6.

Versicherung ist Sache des Verkäufers.

7.

In den Räumen, in denen die Tiere angeboten werden, ist das Rauchen verboten.

8.

In einigen Kantonen erfordert die Haltung von Vogelspinnen / Skorpionen eine Wildtierhaltebewilligung. Der Verkäufer hat den Käufer darauf hinzuweisen.

9.

Teilnehmer aus dem Ausland weisen wir darauf hin, dass einige Gliedertiere und Insekten dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen Anhang II unterstehen. Beim Grenzübertritt ist nebst gültigen CITES-Papieren auch eine Ein-/Ausfuhrbewilligung notwendig.

10.

Dieses Reglement ist für alle Anbieter an der Börse verbindlich und gilt mit der Teilnahme als anerkannt.

Arachnida Schweiz, 6213 Knutwil